Coronamaßnahmen aufgehoben - Empfehlungen bleiben

Im Anschluss an die veränderten staatlichen Regelungen haben die nordrheinwestfälischen Bistümer das Ende aller Coronamaßnahmen in Gottesdiensten oder bei kirchlichen Versammlungen beschlossen. Unsere Bistumsleitung möchte allen Gläubigen und engagierten ehrenamtlich Beteiligten herzlich danken, die sich in der Zeit der Pandemie den großen Herausforderungen und der oft nicht einfachen Umsetzung von Vorschriften und Empfehlungen gestellt und diese mitgetragen haben!

Auf der Homepage des Erzbistums ist veröffentlicht:

Kein Regelungsbedarf mehr für den kirchlichen Raum
Zum 1. Februar 2023 sind die Maskenpflicht, die Isolationsvorschriften und weitere Schutzmaßnahmen im Kontext der Coronapandemie entfallen. Auf dieser Grundlage haben die Generalvikare der nordrhein-westfälischen (Erz)Bistümer festgestellt, dass auch für den kirchlichen Raum, insbesondere auch für Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung, kein Regelungsbedarf mehr besteht. Daher sind mit sofortiger Wirkung alle diesbezüglich bisher geltenden Vorschriften und Regelungen im Erzbistum Paderborn aufgehoben. Dessen ungeachtet bleibt es bei der Empfehlung, achtsam miteinander umzugehen.