Gremien

Der Kirchenvorstand

Zur Erfüllung ihrer seelsorgerischen und caritativen Aufgaben ist auch unsere Kirchengemeinde auf finanzielle Mittel und eine engagierte wirtschaftliche Verwaltung Tag für Tag sowie in Rahmen einer vorausschauenden Planung über mehrere Jahre angewiesen.

In diesem Aufgabenfeld trägt der Kirchenvorstand Verantwortung, der damit ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindemitglieder sein will und die Gemeinde nach außen vertritt.

Der Kirchenvorstand steuert im Einzelnen

  • die Aufstellung der Haushalte und Prüfungen zu den Jahresrechnungen der Gemeinde und ihrer Einrichtungen
  • die Personalangelegenheiten
  • die Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen
  • die Verwaltung des Vermögens der Gemeinde: Kirchengebäude, Pfarrheime, Grundstücke und Stiftungen

Die Arbeit ist dabei durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Pfarrer, den weiteren Hauptamtlichen Kräften sowie den Pfarrgemeinderäten und Gremien geprägt.

Der Kirchenvorstand ist ein bewährtes traditionelles Organ der Gemeinde. Grundlage für seine Aufgaben ist das „ Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“. Dieses Gesetz stammt schon vom 24. Juli 1924, hat sich aber bis in die heutige Zeit mit wenigen Änderungen bewährt.

Die Kirchenvorstände Augustdorf, Detmold und Lemgo bleiben wie bisher bestehen. Sie bilden eine Arbeitsgemeinschaft, an deren Beginn eine Strategiegruppe die Zusammenarbeit entwickelt. Neue Wege werden hier gesucht, um im Netzwerk Pastoralverbund Lippe-Detmold aus den unterschiedlichen Bereichen Ideen und Konzepte zu entwickeln, um die Verwaltung zu optimieren. Ziel muss es sein, eine Netzwerkkultur zu entwickeln, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, die Aufgaben zu bündeln und Projekte zu verwirklichen. Die drei Kirchenvorstände sind in ihrem Wirken eng im Netzwerk der verschiedenen Gremien und Aufgaben eingebunden.

Die Wahl des Kirchenvorstandes erfolgt unmittelbar durch die Gemeindemitglieder. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jedes wahlbe- rechtigte katholische Gemeindemitglied, welches am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorstandsmitglieder werden jeweils für sechs Jahre gewählt. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten und Erfahrungen zu nutzen, scheiden im Turnus von 3 Jahren jeweils (nur) die Hälfte der Gewählten aus, wobei Wiederwahl mög- lich ist.

Hermann Beckfeld

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